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Aufgriffsrechte ermöglichen es Gesellschaftern, bei Eintreten bestimmter Bedingungen von einem Mitgesellschafter die Übertragung seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zu verlangen. Bedingung konnte etwa die Insolvenz eines Gesellschafters sein. Solche Regelungen sind in der Praxis gang und gäbe: Damit soll verhindert werden, dass im Falle eines insolventen Gesellschafters dessen Geschäftsanteil vom Insolvenzverwalter versteigert und ein Fremder Mitgesellschafter der GmbH wurde.
Dieser Praxis hat nun das Oberlandesgericht Linz (GZ 6 R 95/19m) einen Riegel vorgeschoben und ausgesprochen, dass die Insolvenzordnung einer solchen Regelung entgegensteht.
In einem Fachbeitrag des jüngsten Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse stellten Daniela Huemer und Theresa Haglmüller die Entscheidung sowie ihre möglichen Konsequenzen dar.
Das Manuskript des Beitrags finden Sie hier.
Eine ausführliche Entscheidungsanmerkung von Huemer / Haglmüller erscheint in Kürze in der RdW 2019/587, 747 ff (Österreichisches Recht der Wirtschaft).
28. Oktober 2019
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