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Demnächst soll das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) umfassend novelliert werden. Mit ihm soll vor allem der EU-Kreislaufwirtschaftspakt umgesetzt werden. Neben der Stärkung der Kreislaufwirtschaft steht auch die Reduktion des Plastikmüllaufkommens in Österreich im Zentrum des Vorhabens. Ein Überblick:
Der Gesetzesentwurf war bis Anfang Juni in Begutachtung und Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen. Neben grundsätzlicher Zustimmung, wird der Gesetzesentwurf auch in vielen Punkten kritisiert.
Schwerpunkt der AWG-Novelle ist jedenfalls die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegplastik-Richtlinie) und des EU-Kreislaufwirtschaftspakts. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets wurden folgende EU-Richtlinien geändert:
Ziel der Novelle ist damit zum einen die Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaft, in der Produkte, Stoffe und Ressourcen nach ihrer Nutzung so weit wie möglich wieder in den Produktionsprozess zurückgeführt werden und die Entstehung von Abfällen dadurch auf ein Minimum reduziert wird, zum anderen die Reduzierung des Plastikmüllaufkommens in Österreich, um die negativen Auswirkungen von Plastikmüll auf die Umwelt zu verhindern bzw zu verringern.
Zudem soll durch die gegenständliche Novelle – entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung den Transport „bahnaffiner Güter“ auf der Schiene zu fördern – der Transport von Abfällen verstärkt auf Bahntransporte umgestellt werden, um dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Emissionen im Straßenverkehr zu leisten.
Vor dem dargestellten Hintergrund sieht der Begutachtungsentwurf insbesondere folgende Neuerungen vor:
Nun liegt es an dem zuständigen Umweltministerium (BMK), die eingelangten Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf zu sichten und zu bearbeiten. Wie die endgültige Version der Novelle ausgestaltet sein wird, bleibt abzuwarten. Aufgrund des Umfangs der Novelle und der Brisanz einiger vorgeschlagenen Änderungen, könnte der Beschluss der Novelle im Parlament noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings ist der Zeitdruck groß, zumal das EU-Kreislaufwirtschaftspaket bereits seit Sommer letzten Jahres (Umsetzungsfrist war der 5. Juli 2020) umgesetzt sein sollte und Österreich ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren drohen könnte.
Für die Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unsere Expertin Reka Krasznai aus dem Team Umweltrecht gerne zur Verfügung.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.
8. Juli 2021