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Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern: Ein Blick auf den neuen Gesetzesentwurf!


Grundlegende Änderungen bei der Sicherstellung und Beschlagnahme von Mobiltelefonen und Laptops. Im Nationalrat wurde ein brisanter Gesetzesentwurf eingebracht, der die bisherigen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern, wie Mobiltelefonen und Laptops, samt den darauf befindlichen Daten entscheidend ändern soll.

Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen, die in naher Zukunft Realität werden könnten, kurz zusammengefasst:

  1. Eindeutige Trennung von Sicherstellung und Beschlagnahme: Künftig soll die Sicherstellung nicht mehr zum Zweck der Auswertung von Daten erfolgen können. Soll dieser Zweck erreicht werden, greifen künftig die strengeren Bestimmungen der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten.
  2. Gerichtlichen Bewilligung erforderlich: Bereits die Begründung der Verfügungsmacht über einen Datenträger und die darauf gespeicherten Daten bedürfen einer gerichtlichen Bewilligung. Beschlagnahme soll als „gerichtliche Entscheidung auf Begründung einer Sicherstellung […] zum Zweck der Auswertung der Daten“ neu definiert werden. So wird sichergestellt, dass die Staatsanwaltschaft die Begründung der Verfügungsmacht nur aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung gegenüber der Kriminalpolizei anzuordnen hat.
  3. Beschlagnahme nur zu Beweiszwecken: Die neuen Regelungen erlauben eine Beschlagnahme nur, wenn sie aus Beweisgründen und zum Zweck der Auswertung der Daten erfolgt. Damit werden die allgemeinen Bestimmungen zur Sicherstellung und Beschlagnahme verdrängt.
  4. Erhöhte Begründungspflicht: Jede derartige Anordnung der Staatanwaltschaft sowie auch deren gerichtliche Bewilligung müssen einer erhöhten Begründungspflicht gerecht werden. Es sind die zu beschlagnahmenden Datenkategorien und Dateninhalte klar anzuführen und der Zeitraum, in welchem die Beschlagnahme durchgeführt werden darf, genau zu definieren. Dies gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die gesuchten Daten selbst herauszugeben und so Zwangsmaßnahmen zu vermeiden.
  5. Einsicht in die Ergebnisse der Datenaufbereitung: Personen, deren Datenträger beschlagnahmt wurden, sollen künftig das Recht erhalten, die Ergebnisse der Datenaufbereitung im gleichen Umfang wie die Ermittlungsbehörden einzusehen. Das gilt auch für von den Ermittlungsbehörden wiederhergestellte, ursprünglich gelöschte Daten und sorgt so für Klarheit über den Umfang der durch die Behörden erfolgten Auswertung.
  6. Ausgebauter Rechtsschutz: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Datenaufbereitung im Rahmen einer gerichtlichen Beweisaufnahme durchgeführt werden. Zudem soll eine unabhängige Aufsicht durch den Rechtsschutzbeauftragten der Justiz sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der gerichtlichen Bewilligungen und gesetzlichen Regelungen handeln.

Insgesamt enthält dieser Gesetzesentwurf begrüßenswerte und längst notwendige Neuerungen der StPO. Die Verteidigungsrechte werden gestärkt und es wird ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung der Waffengleichheit im Ermittlungsverfahren geleistet. Da der Verfassungsgerichtshof die bisherigen Bestimmungen mit Ablauf des 31.12.2024 – wegen des Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) und gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK)aufgehoben hat, wollte der Nationalrat das Gesetz ursprünglich noch vor der Sommerpause beschließen. Doch nach heftiger Kritik von Staatsanwaltschaften und Gerichten wird die Debatte nun auf September verschoben. Es bleibt also spannend, wie der Nationalrat diese wichtigen Neuerungen letztendlich umsetzen wird.

Gerne steht Ihnen unsere Expertin Laura Viechtbauer sowie unsere Branchen-Expert:innen aus dem Bereich Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

1. Juli 2024

 
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