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Energiegemeinschaften und Einlagenrückgewähr


Kaleb Kitzmüller, Rechtsanwalt und Mitbegründer der Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie, und Adrian Kubat, Rechtsanwaltsanwärter publizieren in der 11. Ausgabe der Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht – ecolex rund um das Thema „Energie-Pooling“.

 „Energie-Pooling“ als Herausforderung für die Kapitalerhaltung

Der Sinn und Zweck einer Energiegemeinschaft führt zu einem regen Leistungsaustausch mit deren Mitgliedern. Bei KapGes kann dies mit Blick auf die Kapitalerhaltungsvorschriften zu Herausforderungen führen. Fraglich ist, inwiefern ein Fremd- oder Drittvergleich für die Beurteilung dieser Leistungsbeziehungen passend ist.

Durch die Erneuerbaren-Energie-RL (RED II), die Elektrizitätsbinnenmarkt-RL (ElBM-RL) und deren Umsetzung im nationalen Recht mittels des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets wurde mit den Energiegemeinschaften eine rechtliche Basis für die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Energie geschaffen. Dabei hat es der europäische Gesetzgeber den Mitgliedsstaaten (MS) freigestellt, in welcher Rechtsform diese Energiegemeinschaften in die nationalen Rechtsordnungen integriert werden. Die MS können demnach etwa für die Energiegemeinschaften eine eigene Rechtsform schaffen, bestimmte bestehende Rechtsformen für die Nutzung als Energiegemeinschaften vorsehen oder die Wahl der geeigneten Rechtsform den gründenden Teilnehmern überlassen.

Letztere Variante wurde durch den österr. Gesetzgeber gewählt. Demnach dürfen österr. Energiegemeinschaften als „Verein, Genossenschaft, Pers- oder KapGes oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit“ ausgestaltet sein. Diese Rechtsformoffenheit ermöglicht eine flexible Gestaltung von Energiegemeinschaften und hat u.a. den Vorteil, dass Energiegemeinschaften auf Basis von etablierten – und damit im Geschäftsgebrauch angenommenen – Rechtsformen geschaffen werden. Dabei gilt es jedoch auch, die Zwecke und Anforderungen von Energiegemeinschaften mit dem Rechtsrahmen der jeweiligen Rechtsform in Einklang zu bringen. Besonders herausfordernd scheint dies bei der Nutzung von KapGes als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) bzw. Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) zu sein.

Kaleb Kitzmüller und Adrian Kubat beleuchten in ihrem Beitrag, welche Rolle Kapitalerhaltungsvorschriften bei der Chimäre „KapGes/Energiegemeinschaft“ spielen und wie diese eingehalten werden können, ohne den Zweck und Nutzen von Energiegemeinschaften zu vereiteln.

Den ganzen Beitrag können Sie hier nachlesen. Und die 11. Ausgabe der ecolex – Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht finden Sie hier.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

4. Dezember 2023

 
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