Whistleblowing-Meldesysteme
Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
Laut Whistleblower-Richtlinie der EU (2019/1937) müssten ab 17.12.2021 sämtliche Unternehmen mit über 249 ArbeitnehmerInnen, juristische Personen des öffentlichen Rechts (wie z. B. Städte und Gemeinden) sowie Unternehmen, die im Eigentum oder unter Kontrolle von letzteren stehen, einen internen Meldekanal für HinweisgeberInnen einrichten. Zwei Jahre später sind auch Unternehmen mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen unter Zugzwang. Die wichtigsten Details dazu können hier nachgelesen werden.
Diese Richtlinie hätte zwar bis 17.12.2021 umgesetzt werden müssen, der österreichische Gesetzgeber ist allerdings nach wie vor säumig. Haslinger / Nagele ist der Zeit voraus und bietet bereits jetzt eine Lösung für Unternehmen an:
20. April 2022
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