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News | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Bitte leise schreien! Whistleblowing-System


Die „Whistleblower-Richtlinie

Laut Whistleblower-Richtlinie der EU (2019/1937) müssten ab 17.12.2021 sämtliche Unternehmen mit über 249 ArbeitnehmerInnen, juristische Personen des öffentlichen Rechts (wie z. B. Städte und Gemeinden) sowie Unternehmen, die im Eigentum oder unter Kontrolle von letzteren stehen, einen internen Meldekanal für HinweisgeberInnen einrichten. Zwei Jahre später sind auch Unternehmen mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen unter Zugzwang. Die wichtigsten Details dazu können hier nachgelesen werden.  

Diese Richtlinie hätte zwar bis 17.12.2021 umgesetzt werden müssen, der österreichische Gesetzgeber ist allerdings nach wie vor säumig. Haslinger / Nagele ist der Zeit voraus und bietet bereits jetzt eine Lösung für Unternehmen an:

Testen Sie unser „Whistleblowing-System“!

Vier Gründe warum ein funktionierendes „Whistleblowing-System“ wichtig ist
… und daher bereits jetzt installiert werden sollte!

  • Schafft Vertrauen: Ein funktionierendes „Whistleblowing-System“ gibt den MitarbeiterInnen oder sonstigen unternehmensnahen Personen die Gewissheit, dass ihre Hinweise und Anliegen ernst genommen, angemessen bearbeitet und entsprechende Folgemaßnahmen gesetzt werden.
  • Schutz der Reputation: Vertrauen in das interne System verringert die Wahrscheinlichkeit, dass sich WhistleblowerInnen mit ihren Hinweisen und Anliegen an externe Stellen wenden und Informationen über angebliche Rechtsverstöße unkontrolliert an die Öffentlichkeit gelangen.
  • Erkennen von Gefahrenbereichen: Durch ein funktionierendes „Whistleblowing-System“ können allfällige Rechtsverstöße im Unternehmen frühzeitig erkannt und saniert werden (z. B.: interne Ermittlungen, strafbefreiende Selbstanzeigen etc.).
  • Risikominimierung: Die Kenntnis bestehender Risiken ermöglicht es, rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen und zukünftige Rechtsverstöße zu vermeiden.
 

20. April 2022

 
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