Whistleblowing-Meldesysteme
Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
In guter Verfassung: Nicht Stillstand, sondern Bewegung braucht der Staat, Gestalten statt Verwalten ist gefragt.
Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verfassungsrecht verlangen Gestaltungsfreude: Die Komplexität der Regelungen ist uns Ansporn, Freiheiten zu verteidigen und neue Wege durch den Normendschungel zu bahnen.
Die Wirtschaft lebt im und vom Rechtsstaat: Sie profitiert von Rechtsschutz und Rechtssicherheit, leidet aber auch unter dem Ballast der Bürokratie. Das öffentliche Recht kann für die Wirtschaft beides sein: Freiraum und Labyrinth, Garant und Hemmschuh wirtschaftlicher Entwicklung. Das verlangt von uns die juristische Kreativität, Lösungen zu entwickeln, und die Kompetenz, sie umzusetzen. Kurz: Gestalten statt Verwalten – seien es Zulassungs-, Registrierungs- oder Genehmigungsverfahren, bei der Durchsetzung von Rechten oder dem drohenden Entzug von Rechten. Die Palette unserer Expertise reicht von A bis Z des öffentlichen Wirtschaftsrechts, vom Arzneimittelrecht zum Zollrecht. Dazu zählen das Life Science-Recht unter anderem mit den Schwerpunkten Gesundheits- und Krankenanstaltenrecht ebenso wie Produktzulassungs- und Kennzeichnungsrecht, die Aufnahme in den Erstattungskodex gleichermaßen wie Löschung aus dem Altlastenatlas.
Wir vertreten unsere KlientInnen in allen Verfahren zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte, vor Behörden und Gerichten bis zu den nationalen Höchstgerichten (VfGH, OGH), dem EuGH und dem EGMR.
Wir erarbeiten im Auftrag von Gebietskörperschaften und Interessenvertretungen Entwürfe für Gesetze und Verordnungen, für Richtlinien und Entscheidungen in unterschiedlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Wir erstellen Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Gesetzes- und Verfassungskonformität von Regelungen.