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Immobilien Vertragsrecht | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Öffentliches Baurecht


Bevor alles schief geht: Auf soliden rechtlichen Fundamenten lässt sich besser bauen.

Wir beraten unsere KlientInnen bei ihren Immobilienprojekten und unterstützen dabei in allen Phasen der Abwicklung – umfassend und interdisziplinär.

Von der Projektierung bis zur Baubewilligung

Wir beraten unsere KlientInnen in allen Phasen der öffentlich-rechtlichen Abwicklung von Bau- und Immobilienprojekten sowie Betriebsanlagen aller Art. Am Beginn steht die Abklärung der raumordnungsrechtlichen Grundlagen (Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan) und die Projektplanung. Unsere Kanzlei begleitet sowohl öffentliche und private Vorhabensträger, als auch (insbesondere) Gemeinden bei der Umsetzung von Vorhaben von der Flächenwidmungsplanung bis zu den Bewilligungsverfahren bei Baubehörde, Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Rechtssicherer Baubestand

Im öffentlichen Baurecht beraten wir private und institutionelle KlientInnen bei der Erhaltung des Bauzustands gegenüber allfälligen behördlichen Zugriffen ebenso wie Gemeinden, die in baubehördlichen Verfahren aller Art (insbesondere Baubewilligungsverfahren, Bauauftragsverfahren) die Einhaltung der Bauvorschriften sicherzustellen haben.


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