COVID-19
Antworten auf dringende Rechtsfragen
Sowohl das österreichische Patentamt als auch das Amt für Geistiges Eigentum in Alicante nehmen weiterhin Markenanmeldungen vor. Die Anmeldungen können (wie bisher) online eingebracht werden.
Die im Frühjahr gewährten Fristerstreckungen sowohl vor Verfahren vor dem österreichischen Patentamt als auch vor dem Amt für geistiges Eigentum sind nunmehr abgelaufen. Eine weitere Fristerstreckung in markenrechtlichen Verfahren aufgrund der Corona-Pandemie ist nicht mehr vorgesehen.
Nichtsdestotrotz können Verzögerungen, die durch behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie oder durch Krankheit der Parteien sowie Vertreter entstehen, die betroffenen Personen dazu berechtigen, diese als außergewöhnliche Umstände geltend zu machen, um eine Fristverlängerung im Verfahren erreichen zu können.
Hinsichtlich der weiteren Handhabung der Fristen durch das Europäische Amt für Geistiges Eigentum wurde hierzu auch ein Leitfaden veröffentlicht.
Für die Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema stehen unsere ExpertInnen Ihnen gerne telefonisch oder unter akut@hnp.at zur Verfügung.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Haslinger / Nagele übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.
(Stand: 20.01.2021, 18:00 Uhr)