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Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
Aktuell wird in Österreich an einem Bundesgesetz zum Ausstieg aus der fossil betriebenen Wärmebereitstellung gearbeitet (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG; 212/ME) – ein in der öffentlichen (Fach-)Diskussion bisher oft vernachlässigter Teil der Energiewende.
Wenn die Wärmewende erfolgreich umgesetzt werden soll, kann dies nur in einem soliden – sämtliche relevante Interessen ausreichend berücksichtigenden – ordnungsrechtlichen Rahmen stattfinden. Die österreichischen Rechtsanwälte sprechen für Ihr Recht und bringen sich aktiv in Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen ein, um aus der Perspektive der Erfahrung und Praxis ebendiesen Rahmen sicherzustellen und gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen abzugeben.
Dem Rundum-Ansatz unserer Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie entsprechend freut es uns, dass der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hinsichtlich der Begutachtung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes RA Mario Laimgruber und RAA Emil Nigmatullin ersucht hat, als offizielle Referenten zur Verfügung zu stehen und ihre Gedanken zum Ministerialentwurf zu verschriftlichen.
Ihre öffentlich zugängliche Stellungnahme wurde im Namen des ÖRAK im Begutachtungsverfahren eingebracht und kann unter
https://www.rechtsanwaelte.at/uploads/tx_wxstellungnahmen/13_1_22_84_ewg.pdf
abgerufen werden.
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Es bleibt zu hoffen, dass das finale Gesetz den angestrebten ausgleichenden Rahmen umsetzt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.
Mario Laimgruber und Emil Nigmatullin vom Team Umweltrecht stehen Ihnen für nähere Fragen gerne zur Verfügung.
5. August 2022