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Mit 1. September trat eine neue Fassung des Geldwäsche-Tatbestandes in Kraft. Wenn auch laut Gesetzgeber vieles beim Alten bleiben soll, hat die Änderung das Potential, die Strafbarkeit in Einzelfällen zu verschärfen. Der Ankauf von Bitcoins, die in der öffentlichen Diskussion ohnehin immer wieder in den Nahebereich der Kriminalität gerückt werden, könnte nun noch leichter vom Straftatbestand erfasst sein.
Mit eben diesem Thema setzte sich Bernd Wiesinger in einem Gastbeitrag in der Tageszeitung Der Standard auseinander. Der Beitrag kann hier online nachgelesen werden.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen Bernd Wiesinger und unser Team Wirtschaftsstrafrecht gerne zur Verfügung.
20. September 2021