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Letzte Woche hat der Verfassungsgerichtshof anlässlich u. a. zweier von uns gegen die Versagung von Errichtungsbewilligungen für selbständige Ambulatorien verfassten Beschwerden beschlossen, gegen die Regelungen der „Zielsteuerung Gesundheit“ ein Gesetz- und Verordnungsprüfungsverfahren einzuleiten.
Darin teilt er vorläufig die von uns erhobenen Bedenken gegen die integrative Planung der österreichischen Gesundheitsversorgungsinfrastruktur. Diese sieht vor, dass bestimmte Teile des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) und der regionalen Strukturpläne für Gesundheit (RSG) durch eine Gesellschaft privaten Rechts, der sogenannten Gesundheitsplanungs GmbH, für verbindlich erklärt werden. Gegen diese Konstruktion bestehen Bedenken gegen die bundesstaatliche Kompetenzverteilung sowie gegen die Grundsätze der Staatsorganisation. Zudem bestehen grundrechtliche Bedenken gegen die in den Strukturplänen enthaltenen Vorgaben zu einer starren Kontingentierung von selbständigen Ambulatorien.
Es bleibt spannend, ob der Verfassungsgerichtshof infolge seiner zwanzig Seiten umfassenden Bedenken die Regelungen aufheben wird.
Der vollständige Beschluss kann hier online angesehen werden.
9. November 2021