Whistleblowing-Meldesysteme
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Das Thema des ÖRAK-Grundrechtetages 2024 („Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat“) sowie allgemein die Frage nach rechtlichen Folgen von Versammlungen sind hochpolitisch. Andrea Concin und Bernd Wiesinger haben aus diesem Anlass ihren Vortrag des diesjährigen ÖRAK – Österreichischer Rechtsanwaltskammertag-Grundrechtetages (WU (Wirtschaftsuniversität Wien) verschriftlicht und durften ihn in der aktuellen Ausgabe des Anwaltsblattes (MANZ Verlag) veröffentlichen.
Sie legen dar, dass (Fehl-)Verhalten im Rahmen von Versammlungen unter Umständen selbstverständlich sowohl nach dem gerichtlichen Strafrecht als auch verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden kann. Im Einzelfall erfordert das Gesetz aber eine sehr genaue Prüfung, wer für welches Verhalten wie haften kann. Ob die bloße Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung strafbar sein kann, lesen Sie hier im AnwBl 2024/ 9.
27. September 2024