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Teilzeit und Karenz in der Anwaltschaft


„Welche Hürden bestehen für Frauen im Anwaltsberuf, welche Möglichkeiten werden ihnen geboten? Gehen auch Männer in der Anwaltschaft in Karenz?“

An der Universität Wien sind aktuell 60% der Studierenden der Rechtswissenschaften Frauen. Unter den Berufsanwärter*innen kommen auf 51 Rechtsanwaltsanwärter rund 49 Kolleginnen (der Anteil der Rechtsanwaltsanwärterinnen bei Haslinger / Nagele beträgt 65%). Völlig anders das Bild bei den Rechtsanwält*innen: Der Anteil der Frauen beträgt hier lediglich 23% (bei Haslinger/Nagele kommen auf 20 Anwälte 6 Rechtsanwältinnen, also ebenso 23%, darunter 4 Partnerinnen).

Das Institut für Anwaltsrecht (JKU Linz) möchte sich forschend mit den Fragen auseinandersetzen, welchen Hürden Frauen in der Rechtsanwaltsbranche begegnen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, um diese Hürden abzubauen, und Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsumfeld setzen.

Wir sind glücklich, mit Partnerin Daniela Huemer, Beirätin am Institut, in das Projekt eingebunden zu sein und daran mitzuwirken.

Als Arbeitgeber sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiter*innen bewusst. Wir betrachten Gleichstellung allerdings nicht bloß als Frage der Gerechtigkeit, sondern auch als betriebswirtschaftliche Notwendigkeit: Wir streben nach Exzellenz und wollen die besten Köpfe. Wir können es uns nicht leisten, das Potenzial an talentierten Nachwuchskräften nicht voll auszuschöpfen, indem wir Hürden und Ungleichheiten ignorieren, die Leute von unserem Beruf oder einer Beschäftigung abhalten.

Bei Haslinger / Nagele haben wir daher bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit gesetzt, die wir auch laufend evaluieren.

Nicht nur am #Weltfrauentag.

 

7. März 2021

 
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