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Roland Zauner „verteidigt“ den Wiener Toboggan


Der ORF berichtete in einem Beitrag vom 25. Mai 2021 über den Wiener Toboggan: die 25 Meter hohe Holzturmrutsche im Wiener Prater.

Die Attraktion wurde 1913 errichtet, ist während des Zweiten Weltkrieges abgebrannt, wurde anschließend neu aufgebaut. Im Jahr 2007 wurde ein Instandsetzungsbescheid erlassen, danach wurde der Holzturm saniert und 2009 schließlich wiedereröffnet.

Nun hat die rund 100 Meter lange Holzrutschbahn ein neues Dach bekommen. Dies sei jedoch laut Baupolizei um rund 40 Zentimeter zu breit und müsse daher wieder abgerissen werden, obwohl der Dachüberstand laut Bundesdenkmalamt nötig für die Erhaltung des denkmalgeschützten „Toboggans“ ist.

Der Dachüberstand zeigt sich aus Sicht des Betreibers originalgetreu dem historischen Vorbild, welches nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurde. Die Instandsetzung 2008/09 richtete sich nach dem damaligen baubehördlichen Auftrag. Da der Dachüberstand aus dem alten Auftrag (und somit dem historischen Vorbild) resultiert, brauche man keine neue Baubewilligung oder Bauanzeige mehr.

Eine Entscheidung dazu, ob der Dachvorsprung entfernt werden muss oder nicht, wird nun das Verwaltungsgericht treffen. Die Interessen des Betreibers werden von Roland Zauner (Praxisgruppe Immobilien- und Baurecht) vertreten.

Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen.

 

28. Mai 2021

 
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