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Seit 17. Juli 2021 besteht für Unternehmen die Möglichkeit ein Restrukturierungsverfahren zu beantragen. Dabei sollen Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gerettet werden und der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden. Im Rahmen des Verfahrens sollen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Insolvenz abzuwenden und das Unternehmen zu sanieren.
„Es ist wie beim Zahnarzt: Sehr oft kommen Mandant:innen mit wirtschaftlichen Problemen viel zu spät zum Anwalt, sodass ein Restrukturierungsverfahren nicht mehr möglich ist, weil sie bereits zahlungsunfähig sind.“
Angesichts des ersten in Österreich eingeleiteten Restrukturierungsverfahrens, wurde Thomas Kurz, Partner und Restrukturierungsexperte, vom ORF und der Tageszeitung die Presse interviewt.
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28. November 2024