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Rechtspanorama: virale Videos und Persönlichkeitsrechte


Smartphones ermöglichen es, zu jeder Zeit und bei jeder Gelegenheit der Nachwelt nicht bloß verfängliche Textnachrichten zu hinterlassen, sondern auch Fotos und Videos aufzunehmen und diese in Sekundenschnelle via Whatsapp, Facebook und Co zu teilen. Dabei können Fotos und Videos eine hohe Eingriffsintensität für die jeweils abgebildeten Personen aufweisen und – gewollt oder nicht – dem Urheber der digitalen Aufnahme eine gewisse Macht über den Abgebildeten verleihen.

Ein aktueller Anlass bot Markus Gaderer und Julia Wagner Gelegenheit, zu Fragen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit „viralen“ Videos im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse Stellung zu nehmen.

Den Beitrag finden Sie hier.

 

27. November 2019

 
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