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Unter der Tagungsleitung von Wilhelm Bergthaler und der Moderation von Wolfgang Berger ging am 14. Juni mit dem Workshop „Kreislaufwirtschaft konkret: Wie Recycling und Ressourcenwirtschaft nachhaltig(er) gelingen können“ der zweite Teil der umweltrechtlichen Vortragsreihe an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) über die Bühne. Zahlreiche Teilnehmer*innen verfolgten gespannt die Veranstaltung vom Institut für Umweltrecht, die in Kooperation mit unserer Rechtsanwaltssozietät Haslinger Nagele Rechtsanwälte und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ausgetragen wurde.
Von einer linearen Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft – so lautet die oberste Prämisse der Vereinten Nationen (SDG), der Europäischen Union (Green Deal) und der Republik Österreich (österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie). Konkret bedeutet dies einerseits eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und des privaten Materialkonsums, andererseits Steigerung der Ressourcenproduktivität und der Zirkularitätsrate. Um eine derartige Transformation zu bewerkstelligen, wird es jedoch aus aktueller Sicht noch mehr legistischer Handlungen für effizientere Marktanreize, Forschung und Förderungen bedürfen.
Für eine nachhaltigere Wirtschaft unumgänglich sind regulatorische Schranken, die am Anfang des Produktkreislaufs – etwa in Form von Stoffbeschränkungen bzw. –verboten ansetzen: Es sollten nur solche Produkte in Verkehr gebracht werden, die möglichst lang im Kreislauf geführt werden können und insbesondere keine schädlichen Inhaltsstoffe enthalten. Eine elementare Rolle in diesem Zusammenhang nimmt die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) ein, zu deren Aufgaben insbesondere die Zulassung, Beschränkung sowie das Verbot bestimmter Stoffe zum europäischen Markt auf Basis der REACH-VO und POP-VO zählt.
Welche besondere Rolle der Abfall in einer Kreislaufwirtschaft einnimmt, wurde von Reka Krasznai skizziert. Soll doch aus dem Abfall wieder ein Produkt oder Stoff werden, so findet man in legistischer Hinsicht vorwiegend restriktive Normen, die den aktuellen Ansprüchen einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft kaum gerecht werden. Insbesondere das äußerst spät eintretende Ende der Abfalleigenschaft auf Grund zu weit gefasster Umweltschutzvorgaben widerspricht einer möglichst schnell zirkulierenden Wirtschaft. Eine entsprechende Anpassung auf nationaler Ebene wäre daher geboten.
Ein dynamischeres Vorankommen zeigt sich hingegen bei der Registrierung von Sekundärrohrstoffen, also jenen Stoffen, deren rechtliche Abfalleigenschaft geendet hat und nun dem Kreislauf wieder zugeführt werden sollen. Die REACH-Verordnung sieht dabei zahlreiche Ausnahmen betreffend die Registrierung dieser Stoffe vor, insbesondere wenn diese Stoffe innerhalb des EWR-Raumes recycliert wurden und Identität mit einem bereits registrierten Stoff besteht. Im Übrigen sind Sekundärrohstoffe den primären Rohstoffen rechtlich gleichgestellt, wodurch eine Rückführung von beschränkt zulässigen oder gar verbotenen Inhaltsstoffen zum Teil oder gänzlich unmöglich wird.
Als Vorzeigebeispiel für nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Recycling präsentierte auch Schmuckdesignerin Isabella Vincze unter dem Titel „RELOAD, REBOOT, RETHINK!“ ihre aktuelle Kollektion im Rahmen des Workshops. Nicht nur der Titel, sondern auch ihre Ausstellungsstücke lassen unschwer erkennen, dass es innerhalb unserer Gesellschaft eines Umdenkens sowie Hinterfragens von etablierten materiellen Werten bedarf. Bei ihren Werken treffen daher Luxus auf Abfall und Edelmetall auf Elektroschrott, was zweifelsohne eine Harmonie zwischen Goldschmiedekunst und Elektroabfallwirtschaft repräsentiert.
8. Juli 2022