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Kerstin Holzinger bezog zum acht Millionen Euro schweren Direktauftrag des Landes Tirol an HG Labtruck, in der Tageszeitung Der Standard, Stellung.
Eine Direktvergabe der Landes an ein bestimmtes Unternehmen ist nur bei einem Auftragswert von bis zu EUR 100.000 möglich. Wird diese Grenze überschritten, muss der Auftrag grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Eine Ausnahme gibt es in einer Notsituation. Eine solche liegt vor, wenn die Beschaffung besonders dringlich ist und somit ein Vergabeverfahren nicht möglich ist. Demnach sind Direktvergaben in Notsituationen erlaubt, auch wenn der Grenzwert von EUR 100.000 überschritten wird.
Eine Berufung auf die besondere Dringlichkeit als Rechtfertigung für eine Direktvergabe sei grundsätzlich möglich, im vorliegenden Fall aber nicht leicht zu begründen, da die Coronakrise mittlerweile seit mehr als einem Jahr grassiert und man inzwischen weiß, dass PCR-Testungen am Markt vorhanden und nützlich sind. Dazu kommt noch das möglicherweise über das zur Bewältigung der Notsituation hinausgehende Auftragsvolumen von über 200.000 PCR-Testungen. Ob eine solche Notsituation in Folge von Dringlichkeit vorgelegen habe, ist letztlich von den Gerichten zu entscheiden.
Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen, zudem finden Sie in der Mitte des Artikels einen spannenden Thema-des-Tages-Podcast „Der Tiroler Corona-Testskandal, erklärt“.
5. Mai 2021