Whistleblowing-Meldesysteme
Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
Autor:innen: Johannes Hartlieb, Alexander Gimona, Luka Marcelja (Practice4Jus-Praktikant), Marlene Malli-Harrer (Practice4Jus-Praktikantin)
Besser spät als nie: Österreich hat (endlich) eine neue Regierung. Das neue Regierungsprogramm steht unter dem Titel „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ und ist 240 Seiten lang. Erwartungsgemäß kommt auch das Energiekapitel nicht zu kurz. Wir informieren über die geplanten Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energien und geben eine erste Einschätzung zu den Absichten der neuen Bundesregierung ab.
Bereits die Präambel zum Regierungsprogramm macht das Grundanliegen der neuen Bundesregierung deutlich: Energie soll leistbar bleiben bzw. wieder leistbar werden, nach Jahren der Energiepreishausse. Ein Junktim bilden dabei leistbare Energie und leistbares Wohnen. Erkennbar ist, dass das Regierungsprogramm die Verantwortung dafür (auch) beim Staat sieht.
Im Regierungsprogramm wird anerkannt, dass die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Transformation der Energiewirtschaft unerlässlich ist. Dabei wird das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) besonders hervorgehoben: Durch dieses Gesetz sollen Genehmigungsverfahren, die den Erneuerbaren-Ausbau betreffen, schneller abgewickelt werden. Darunter fällt auch der Ausbau der Energienetze. In Anlehnung an die Umweltverträglichkeitsprüfung soll ein One-Stop-Shop, also ein einheitlicher Ansprechpartner für die Projektwerber, etabliert werden.
Zentrale Themen sind im Abschnitt „Energie und Netze“ angesprochen: Haushalte und Unternehmen sollen stärker in die Energiewende eingebunden werden und es soll der Wettbewerb gestärkt werden, etwa durch Energiegemeinschaften, Peer-to-Peer-Verträge oder Power Purchase Agreements (PPA). Auf europäischer Ebene wird eine Reform des Merit-Order-Preisbildungsmechanismus angestrebt, um stabile Preise zu gewährleisten. Energieunternehmen sollen zudem das öffentliche Interesse an leistbarer Energie stärker berücksichtigen.
Darüber hinaus wird der Aufbau einer Wasserstoffindustrie thematisiert, genauso wie die nachhaltige Nutzung der bestehenden Gasleitungsinfrastruktur.
Das EU-Gaspaket soll so schnell wie möglich umgesetzt werden, indem zunächst die zuständige Behörde benannt wird. Durch eine koordinierte Stilllegung von Teilen des Gasnetzes soll ein effizienter Umstieg auf erneuerbare Energieträger gewährleistet werden. Mehrfach wird die Wichtigkeit eines kosteneffizienten und koordinierten Ausstiegs aus fossilem Gas betont.
Die Erstellung eines neuen Ausbauplanes des Verteilernetzes steht ebenfalls im Regierungsprogramm. Der Integrierte Österreichische Netzinfrastrukturplanes (ÖNIP) soll weiterentwickelt werden. Der dezentrale Ausbau erneuerbarer Energien soll mit jenem der Netze und Speicher koordiniert werden, um überdimensionierte Kapazitäten zu verhindern und kosteneffizient zu agieren.
Ein „Energie-Krisenmechanismus“ soll entwickelt werden, dessen Ziel die Sicherstellung der Versorgung sowie der Leistbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Strom- und Gaspreise ist. Klar ist, dass Preiserhöhungen im Krisenfall dennoch möglich sind, jedoch nach dem neuen Modell zumindest begründet sein müssen. Zusätzlich soll der Ausbau erneuerbarer Energie vorangetrieben werden, um durch diese eine vollkommene Deckung des inländischen Stromverbrauchs gewährleisten zu können.
Als „Leuchtturmgesetze“ werden das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) und das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bezeichnet. Sie sollen bereits bis Sommer 2025 umgesetzt werden. Dieser Rechtsrahmen soll zur Modernisierung des Energiesystems beitragen, die Umsetzung zielorientierter Innovationen begünstigen und den Wettbewerb am Markt erhöhen. Dabei ist von einer Transformation des Energiesystems die Rede. Der Ausbau grüner Gase soll bis 2030 auf 6,5 TWh/a steigen und zusätzlich eine praxisnahe Umsetzung der RED III-Vorgaben erreicht werden. Weiters soll die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zur Dekarbonisierung der Raumwärme führen, indem eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs angestrebt und der Förderrahmen für thermische Sanierungen überarbeitet wird.
In weiten Teilen spricht das neue Regierungsprogramm Themen an, die bereits die Vorgängerregierung im Fokus hatte. Das wird deutlich, wenn das Regierungsprogramm „Leuchttürme“ erwähnt, die in den letzten Jahren bereits vorbereitet wurden. Dies betrifft das neue ElWG genauso wie EABG und EGG – allesamt Gesetze, die bereits seit Längerem in Planung und an den hohen Hürden im Parlament gescheitert sind. Insofern ist das Vorhaben, alle Gesetze bis Sommer 2025 zu beschließen sehr ambitioniert.
Klar ist: Das Inkrafttreten von ElWG, EABG und EGG wäre jedenfalls ein Turbo für die Transformation des Energiesystems, ohne dass es dazu hoher Ausgaben bedarf. Dafür sorgen bereits die regulatorischen Erleichterungen für Energiegemeinschaften oder für Power-Purchase-Agreements sowie die beschleunigten Genehmigungsverfahren für Erzeugungsanlagen oder für Netze.
Man darf gespannt sein, ob dieses ambitionierte Vorhaben gelingt. Wir behalten die Entwicklungen jedenfalls im Auge.
Weitere Informationen zum Rechtsgebiet finden Sie hier:
31. März 2025
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