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Anlässlich der jedes Wintersemester stattfindenden Vortragsreihe der Interessengemeinschaft Sanierungsrecht, welche von unserem Kanzleipartner Thomas Kurz geleitet wird, fesselte der Doyen des Österreichischen Gesellschafts- und Handelsrechts, Herr o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus mehr als 100 TeilnehmerInnen mit seinen Ausführungen zu Problemen des Eigenkapitalersatzes und der Einlagenrückgewähr. Dabei ging er nicht nur auf die Pflichten des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit dem EKEG unterliegenden Verbindlichkeiten, sondern auch auf komplizierte Abgrenzungsprobleme zwischen der Gewährung und des Stehenlassens von Gesellschafterdarlehen oder auf den von der Judikatur nach wie vor nicht eindeutig geklärten Antagonismus zwischen Eigenkapitalersatz und Einlagenrückgewähr ein.
Nach dem faszinierenden Vortrag fand ein reger Gedankenaustausch bei einem schmackhaften Buffet statt.
Die Vortragsunterlagen finden Sie hier: Eigenkapitalersatz_26112019
27. November 2019