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Jüngst wurde der lange erwartete Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie veröffentlicht. Das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz RIRL-UG) soll eine Restrukturierung von Unternehmen erleichtern und eine Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bieten.
Wesentliche Neuerungen bilden unter anderem die Möglichkeiten, die Restrukturierung und Sanierung mittels Mehrheitsbeschluss der Gläubiger auch gegen den Widerstand einzelner von ihnen durchzusetzen, sowie, eine Vollstreckungssperre zu erlangen.
In einem aktuellen Beitrag in der Tageszeitung Die Presse äußern sich unter anderem Michael Haiböck und Thomas Kurz (Praxisgruppe Insolvenzrecht und Unternehmensreorganisation) zum Gesetzesentwurf. Sie zeigen dabei Chancen und Risiken für insolvenzgefährdete Unternehmen wie auch für Gläubiger auf.
Zum gesamten Beitrag gelangen Sie hier: Weiters finden Sie hier eine umfassendere Übersicht über die Kernelemente des RIRL-UG.
28. Februar 2021