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Erneuerbares Gas ist ein essentielles Bauelement der Energiewende. Das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) soll, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs, den Ausbau der Erzeugung von grünem Gas vorantreiben, indem den Versorgern verpflichtende Quoten auferlegt werden.
Der Entwurf des Erneuerbaren-Gas-Gesetzes wurde am 21. Februar 2024 im Ministerrat beschlossen und als Regierungsvorlage an das Parlament übermittelt. Dieser Artikel, verfasst von Johannes Hartlieb und Alexander Gimona bietet Ihnen einen Überblick über den Gesetzesentwurf.
2023 wurden in Österreich 76 TWh Erdgas verbraucht. Obwohl es in vielen Branchen bereits zu einer Umstellung auf alternative Energiequellen kommt, wird es in naher Zukunft nicht möglich sein, vollständig auf Gas zu verzichten. In gewissen Bereichen, wie vor allem in der Industrie, die Gas vor allem für die Prozesswärme nutzt, wird dieses auch weiterhin benötigt werden. Die größten Verbraucher sind die Chemie- und Papierindustrie sowie die Stahlerzeuger. Um auch diese Bereiche der grünen Transformation zu unterziehen, soll daher in Zukunft auf „grünes Gas“ gesetzt werden.
Das EGG sieht – in der aktuellen Entwurfsfassung – vor, dass Österreich bis 2030 pro Jahr mindestens 7,5 TWh an heimischem erneuerbaren Gas produziert. Der geplante Anstieg von aktuell 0,14 TWh bedeutet somit eine mehr als Verfünzigfachung der heimischen Produktion. Dafür sollen die Gasversorger dafür sorgen, dass mindestens 9,75 % des an die Kunden gelieferten Gases aus erneuerbarer Erzeugung stammt.
Geplant ist die Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote bis zum Jahr 2030, welche dann bis 2040 verlängert werden soll. Die Quote ist von allen Versorgern, die Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, zu erfüllen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Quote für grüne Gase stufenweise jährlich wie folgt angehoben wird:
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
0,35% | 0,95% | 1,70% | 3,05% | 4,84% | 7,10% | 9,75% jedoch insgesamt mindestens 7,5 TWh |
Die inländische Produktion erneuerbarer Gase steht im Fokus des Entwurfs. Importe dürfen nicht zur Erfüllung der Quote herangezogen werden.
Damit müssen Versorger, die Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, ab 1. Jänner 2024 die oben genannten Quoten einhalten, sprich fossile Gasmengen durch „grünes“ Gas ersetzen.
Versorger, die die Grün-Gas-Quote ab 2025 nicht erreichen, haben einen Ausgleichbetrag zu zahlen. Dieser soll 15 Cent pro kWh für die berechnete Fehlmenge betragen und ist vom Versorger binnen einer von der Regulierungsbehörde festzusetzenden, vier Wochen nicht überschreitenden, Frist zu entrichten. Die durch den Ausgleichbetrag erlangten Mittel sollen in den Ausbau der Gasinfrastruktur fließen.
Es bleibt abzuwarten, ob der Nationalrat seine Zustimmung erteilen wird. Ob der Entwurf in der aktuellen Form beschlossen wird, ist unsicher, zumal er eine 2/3-Mehrheit im Parlament benötigt.
Die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff soll gegenüber fossilen Alternativen wettbewerbsfähiger werden. Es zeichnet sich ab, dass die „Wasserstoff-Regulierung“ Fahrt aufnimmt und verschiedene Maßnahmen betroffen werden, die zur marktwirtschaftlichem Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbarem Wasserstoff beitragen sollen (zum Entwurf des Wasserstoffförderungsgesetzes haben wir bereits ausführlich berichtet).
Für die Beantwortung weiterer Fragen und für die rechtliche Beratung zu diesem Thema steht Ihnen das Experten-Team der Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie zur Verfügung. Weitere Beiträge rund um das Thema Erneuerbare Energie finden Sie auf der Website von 360°Erneuerbare Energie.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.
15. Mai 2024