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Energiegemeinschaften – Strom für die Nachbarn


Wollten Sie schon immer den Fernseher der Nachbarn mit Strom aus der eigenen PV-Anlage versorgen? Bald wird das möglich sein. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, soll die Energiewende vorantreiben und schafft dafür die Energiegemeinschaften. 

Ziel der Energiegemeinschaften ist, dass Energie regional erzeugt und verbraucht wird. Davon soll unter anderem die Stabilität des Stromnetzes profitieren – Stichwort: Blackoutprävention – und der einzelne Bürger als „Prosumer“ an der Energiewende beteiligt werden. 

Die Grundpfeiler der Energiegemeinschaften sind schnell erklärt: Unterschieden wird zwischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG). 

EEG können Strom, Kälte und Wärme aus erneuerbaren Quellen (zB PV, Wind, Wasser) nutzen, deren Mitglieder müssen aber in einem „Nahebereich“ angesiedelt sein. Einfach gesagt, darf zwischen den Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der Teilnehmer kein „Ortstrafo“ stehen. Die Mitglieder von BEG können über ganz Österreich verstreut sein, sind aber auf die Nutzung von Strom beschränkt. 

Gemeinden, KMUs und Privatpersonen dürfen an einer Energiegemeinschaft teilnehmen und müssen sich dafür zumindest zu zweit zB als Genossenschaft, GmbH oder Verein zusammenschließen. Durch die Gemeinschaft kann dann Energie erzeugt, verbraucht und gespeichert werden. Auch der Verkauf von nicht verbrauchter Energie ist möglich, ein finanzieller Gewinn soll aber nicht im Vordergrund stehen.

Die Organisation einer Energiegemeinschaft kann sich aber auch für die Geldbörse lohnen. Anlagen von BEG und EEG können mit Investitionszuschüssen gefördert werden, der von EEG verkaufte Strom teilweise zusätzlich mit einer Marktprämie. Daneben fallen diverse Abgaben und Netzgebühren nicht an bzw nur eingeschränkt. Insgesamt kann dadurch ein erheblicher Anteil der Energiekosten eingespart werden.

Die Herausforderungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Energiegemeinschaften sollten nicht unterschätzt werden. Daher lohnt es sich, vor der Umsetzung das bestehende Informationsanbot – zB des OÖ Energiesparverbandes – in Anspruch zu nehmen. Auch die Wohngemeinde ist ein guter Ansprechpartner; teilweise werden dort bereits konkrete Projekte entwickelt. 

Die Kosten sollen übrigens kein Hemmschuh für die Umsetzung sein. Deshalb wird es etwa eigene Landesförderungen geben (zB das OÖ Förderprogramm „Erneuerbare Energiegemeinschaften EEG“). Und durch Contracting-Modelle können Finanzierung und Betrieb zur Gänze an Experten ausgelagert werden.

Für Fragen zur Errichtung und dem Betrieb von Energiegemeinschaften stehen Ihnen gerne die Mitglieder unserer Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie – Johannes Hartlieb, Kaleb Kitzmüller und Mario Laimgruber – zur Verfügung. Mehr zu Energiegemeinschaften finden Sie zudem unter www.360ee.at. Seien auch sie ein Teil der Energiewende (den Nachbarn freuts)!

 

6. August 2021

 
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