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Digitale Revolution | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Ein unvergleichliches Gefühl – eine Osterbotschaft


„Das Gefühl, frei zu sein und etwas Neues anzufangen“, schreibt Hannah Arendt, ist eine „unvergleichliche Erfahrung“. Sie meint die fundamentale „Freiheit, frei zu sein“ – von Zwang und Not jedweder Art, auch einer Pandemie. Aus der „geheimnisvollen Gabe“, immer wieder einen Neuanfang zu wagen, erwachsen die „größten menschlichen Potenziale“.

Die Aussicht auf diese Freiheit nach Corona lockt und lässt uns hoffen; wir fühlen uns – noch während wir durch die dritte Welle tauchen – zum Aufbruch bereit.

Mit Recht!, wie die französische Verfassung aus 1793 unvergleichlich treffend proklamiert hat: „Die Freiheit“, heißt es darin, „hat als Grundlage die Natur, als Maßstab die Gerechtigkeit, als Schutzwall das Gesetz“.

Das Recht als Schutzwall der Freiheit zu verstehen, zu gestalten und zu verteidigen, treibt uns an, gerade in diesen Zeiten. Wir brauchen diesen Schutzwall: vor der Ausbreitung der Pandemie, gegen Gefährdung der Schwächsten unter uns – und zugleich für die (Wieder-)Entfaltung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens.

Diesem Anspruch sehen wir uns verpflichtet, wenn wir versuchen, für den unternehmerischen Tatendrang, den Herzschlag unserer Wirtschaft, freie Bahn zu schaffen: einen Neustart zu ermöglichen, Einbußen zu kompensieren, Ausfälle aufzuholen.

Die Aufbruchstimmung erfasst auch unsere jungen Juristen Johannes Hartlieb, Kaleb Kitzmüller und Mario Laimgruber. Sie haben sich einem Sektor besonderer Neuheit – den Erneuerbaren Energien – verschrieben und bieten unter dem Schlagwort „360° EE“ künftig eine ambitionierte Rundumberatung für alle Unternehmen und Stakeholder. Sie erfahren dazu ab 7.4. mehr unter www.360ee.at.

Anderen Aspekten des wirtschaftlichen Wiederaufbruchs und seiner Hindernisse widmen sich folgende Beiträge:

Covid-Schäden – Nichts geht mehr, oder doch?

Covid und der gläserne Gast: Was der VfGH zur Gästeregistrierung sagt

Restrukturierung neu gedacht – ein Lichtblick

Welche Aufgriffsrechte in Gesellschaftsverträgen sind noch zulässig?

Das EAG ist tot, lang lebe das EAG!

Künstliche Intelligenz: Allheilsbringer oder Haftungsfalle?

Wir wünschen Ihnen, dass auch für Sie die „Freiheit, frei zu sein“, wieder spürbar und die „unvergleichliche Erfahrung“ des Anfangs von Neuem erlebbar wird.

In diesem Sinne: ein schönes Osterfest!
Ihr Haslinger / Nagele Team

 

2. April 2021

 
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