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Der Bundes-Abfallwirtschafts­plan 2023 ist da!


Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 (BAWP 2023) wurde Anfang dieser Woche veröffentlicht. Er löst damit den bisher geltenden Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWPL 2017) ab.

Mit 1.178 Seiten ist der BAWP 2023 erstmals in drei Teile geteilt:

  • Teil 1 enthält eine Bestandaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich, Behandlungsgrundsätze für bestimmte Abfallströme sowie die Beschreibung der durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002),
  • Teil 2 enthält die Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung und
  • Teil 3 enthält das Abfallvermeidungsprogramm.

Wesentliche Neuerungen zum BAWP 2017

Neben der Neustrukturierung von einigen Kapiteln wurden im BAWP 2023 Daten zu weiteren relevanten Abfallströmen (Kunststoff-, Textil-, Lebensmittel- und Carbonfaserabfälle sowie künstlichen Mineralfasern), Stoffflussdiagramme (sog. „Sankey-Diagramme) zu den einzelnen Abfallströmen sowie Österreichkarten“ zu den bundesweit bestehenden Abfallbehandlungsanlagen erweitert bzw. auf den aktuellen Stand gebracht.

Bei den Behandlungsgrundsätzen gibt es insbesondere folgende Änderungen:

  • Der Behandlungsgrundsatz „Fraktion aus der Kabelaufbereitung (Filterstäube und Kabelschälreste)“ wurde ergänzt.
  • Die Behandlungsgrundsätze für „Altholz“ und „Klärschlämme aus kommunalen Kläranlagen“ sind entfallen, da diese nunmehr in der Recyclingholzverordnung bzw in die Abfallverbrennungsverordnung integriert sind.
  • Beim Behandlungsgrundsatz „Aushubmaterialien“ wurden zwei neue Teilbereiche zu „Pflanzen- und Dachsubstrate“ sowie „Torfhältiges Bodenaushubmaterial“ aufgenommen. Darüber hinaus ist nunmehr vorgehsehen, dass bestimmte Aushubtätigkeiten durch eine externe befugte Fachperson oder Fachanstalt beaufsichtigt und dokumentiert werden müssen (abfallchemische Aufsicht).
  • Der bisherige Behandlungsgrundsatz „Kohlenwasserstoff- oder PAK-kontaminierte Böden oder bodenähnliche Materialien (biologische Behandlung in Ex-Situ Verfahren)“ wurde in den Behandlungsgrundsatz für die „Biologische Behandlung von KW oder PAK-kontaminierten Böden“ umbenannt.

Bei den Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Teil 2) wurden insbesondere die zulässigen Verunreinigungsgrade bei den Kunststoffabfällen an die internationalen Vorgaben gemäß EU-Anlaufstellenleitlinien Nr. 12 angepasst (6 Masseprozent in Summe für kunststofffremde nicht gefährliche Verunreinigungen und andere Arten von Abfällen) und die dazu ergangenen nationalen Klarstellungen aufgenommen. Folglich wird nun im BAWP 2023, Teil 2 bei Kunststoffabfällen explizit zwischen Verbringungen aus oder in Nicht-EU-Staaten und Verbringungen innerhalb der europäischen Union differenziert. Anpassungen erfolgten darüber hinaus auch im Hinblick auf das EuGH-Urteil C-634/17 betreffend die Verbringung von tierischen Nebenprodukten.

Im neuen Abfallvermeidungsprogramm wurden insbesondere die neuesten Entwicklungen auf Ebene der Vereinten Nationen (Ziele der Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung) sowie der EU (Richtlinie zu Einwegplastikprodukten, Verpackungsrichtlinie) berücksichtigt, neue Handlungsfelder definiert (Kunststoffe & Verpackungen, ReUse und Reparatur, Textilien) und Aktivitäten im Bereich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen beschrieben.

Hintergrund und Rechtsnatur des BAWP 2023

Der BAWP ist alle sechs Jahre durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fortzuschreiben (vgl § 8 AWG 2002). Der erste BAWP erschien im Jahr 1992.

Die im BAWP 2023 enthaltenen technischen Vorgaben stellen den aktuellen Stand der Technik dar und sind – wie auch schon bisher – als objektiviertes, generelles Gutachten zu qualifizieren, von dem man im Einzelfall durch ein fachliches Gegengutachten abweichen kann (vgl sinngemäß zum BAWP 2006 VwGH 09.06.2020, Ra 2020/13/0015).

Für die Beantwortung von weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Julius Spieldiener und Reka Krasznai gerne zur Verfügung.

Unterstützung bei abfallrechtlichen Fragestellungen bietet Ihnen im Übrigen auch der neu erschienene, in Kooperation mit Austrian Standards und der Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Umweltrecht, herausgegebene Ratgeber „Abfallrecht für Betriebe“ von Reka Krasznai.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

20. Januar 2023

 
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