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BIM ist in – aber was ist BIM?


Partner Wilhelm Bergthaler, Associate Melissa Neuhauser und Kollege Lukas Gottardis haben die wesentlichen Aspekte von „BIM und Recht in Österreich“ in einem eben erschienenen Buch zusammengefasst.

Building Information Modeling (BIM) als digitale Arbeitsmethode in der Baubranche ist aus der Planungspraxis nicht mehr wegzudenken und findet immer mehr Anwender. Mit der Etablierung dieser neuen Technologie der digitalen Bauwerksdokumentation ergeben sich neue und teilweise noch ungeklärte Rechtsfragen: Wer hat welche Rechte an den Plänen? Kann ich verpflichtet werden, BIM bei der Planung einzusetzen? Und wer trägt die Haftungsrisiken, wenn etwas schiefläuft?

Wilhelm Bergthaler, Lukas Gottardis und Melissa Neuhauser beleuchten BIM aus unterschiedlichen rechtlichen Blickwinkeln und geben dabei hilfreiche Tipps aus der anwaltlichen Praxis. In Kapiteln zum Vertragsrecht, Vergaberecht und zu Immaterialgüterrechten wird punktgenau aufgezeigt, welche rechtlichen Fallstricke es zu vermeiden gilt und wie Rechtsprobleme bei der Anwendung von BIM gelöst werden können.

Diese Publikation richtet sich sowohl an Personen und Unternehmen, die BIM selbst anwenden, als auch an Auftraggeber, die ihre Projekte mittels BIM umsetzen lassen wollen. Sie verschafft allen BIM-Anwendern einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten und Hindernisse, die im Rahmen der Verwendung von BIM auftreten können.

Wesentliche rechtliche Aspekte des BIM hat Melissa Neuhauser auch in einem aktuellen Fachartikel zusammengefasst. Der Beitrag ist in der Zeitschrift Recht der Umwelt – Umwelt & Technik (2020, 75) erschienen und hier bzw als pdf auch hier abrufbar.

Nähere Informationen zum Buch finden Sie hier.

 

16. Dezember 2020

 
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