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Kartell-Beihilfenrecht | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Auszeichnung im Kartell- und Beihilferecht


In der jüngsten Ausgabe des Branchenmagazins JUVE wurde die Kartell- und Beihilferechts-Praxisgruppe der Kanzlei mit vier von fünf möglichen Sternen bewertet und damit zu den führenden Beratern im Kartell- und Beihilferecht in Österreich gezählt. Besonders hervorgehoben wurde dabei die fachliche Verschränkung mit anderen Beratungsschwerpunkten der Kanzlei, namentlich dem Vergabe- und dem Verbandsstrafrecht.

Dem Ranking zufolge wurden die Partner Alexander Hiersche, Martin Oder und Martin Stempkowski von Mitbewerbern und Klienten dabei besonders „oft empfohlen“.

Wir freuen uns sehr für das gesamte Team sowie die Kanzlei für diese besondere Anerkennung ihres Einsatzes und danken Mandanten wie auch Mitbewerbern für die entgegengebrachte Wertschätzung.

Wir sehen einen steigenden Beratungsbedarf im Kartell- und Beihilferecht“

Wir sehen einen steigenden Beratungsbedarf im Kartell- und Beihilferecht. Zunehmende Verfolgungsaktivitäten der Wettbewerbsbehörden sowie ein wachsendes Bewusstsein aufseiten der Unternehmen tragen zu diesem Trend bei“ , meint Martin Stempkowski. Dementsprechend wächst auch das Team stetig und umfasst derzeit neben den genannten Partnern Johannes Hartlieb, Kaleb Kitzmüller, Melissa Neuhauser und Sissy Weilharter, oft ergänzt um die Kompetenzen der Persönlichkeiten weiterer Praxisgruppen der Kanzlei. „Wir möchten jedoch nicht nur in der Anzahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wachsen, sondern auch über das ‚klassische‘ Kartellrecht hinausgehend, insbesondere im Bereich regulierter Industrien, auf höchstem Niveau beraten. Dazu braucht es Interesse, aber auch Ausdauer, um in von Dynamik geprägten Märkten stets auf dem aktuellsten Stand zu bleiben“ , sagt Martin Oder und fügt hinzu: „Es sind dies Eigenschaften, die all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen„.

Ein weiterer Schwerpunkt der Praxisgruppe wie auch der Kanzlei insgesamt liegt in der Befassung mit Rechtsfragen der Digitalisierung. Auf dem Digitalisierungsblog www.recht-viernull.com werden regelmäßig Beiträge zu aktuellen Themen veröffentlicht, wobei „Wettbewerb“ eines der zentralen Beratungsfelder bildet. „Hier versuchen wir juristische und gesellschaftliche Herausforderungen der Zukunft zu antizipieren und unsere Beratung entsprechend auszurichten“ , gibt Alexander Hiersche zu verstehen.

Zur gesamten Bewertung unserer Praxisgruppe Kartell- und Beihilferecht gelangen Sie hier.

 

7. Dezember 2020

 
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