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Ausblick auf 2021


Kartellrecht – Warten auf das KaWeRÄG

„Bereits für Anfang 2021 wird der Entwurf einer Novelle zum Kartell- und Wettbewerbsgesetz erwartet. Dieser könnte unter anderem Änderungen bei den Anmeldeschwellenwerten in der Fusionskontrolle und einen Vorschlag zur stärkeren Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Kartellrechtsvollzug mit sich bringen. Auf europäischer Ebene hat die Kommission gerade noch vor dem Jahreswechsel zwei Gesetzesinitiativen zur Regulierung digitaler Märkte auf den Weg gebracht, die in diesem Jahr vom Rat und dem Parlament erörtert werden. Darüber hinaus sind spannende Verfahren vor den Europäischen Gerichten anhängig. So wird sich der EuGH etwa mit der Reichweite des Doppelbestrafungsverbots im Kartellrecht (C-151/20, Nordzucker) und der rückwirkenden Anwendung der Verjährungsbestimmungen nach der Kartellschadenersatz-RL (C-267/20, Volvo und DAF) befassen.“

Gesellschaftsrecht – Bringt 2021 die Austrian Ltd?

Huemer Daniela
Huemer Daniela, Partner

„Viel wurde darüber gesprochen, ein wenig sogar ins Regierungsprogramm geschrieben, aber heuer könnte sie tatsächlich kommen: die Austrian Limited. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Kapitalgesellschaft, für die die strengen Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften nicht gelten sollen. Damit soll insbesondere die Start-Up-Szene in Österreich weiter forciert werden. Ein Ziel sollte dabei die erleichterte Mitarbeiterbeteiligung und eine vereinfachte Anteilsübertragung sein. Die Änderungen könnten einerseits eine neue Rechtsform – die Austrian Limited – mit sich bringen, aber auch Neuerungen / Verbesserungen bei der GmbH und der AG.

2021 werden Generalversammlungen und Hauptversammlungen verstärkt digital stattfinden. Auch die 2020 covid-bedingt geschaffene Möglichkeit, Notariatsakte digital zu errichten wird sich mehr und mehr durchsetzen. Beurkundungen und Beglaubigungen sind nun auch elektronisch möglich – es wird sich diesbezüglich eine neue Praxis / ein neuer (digitaler) Standard etablieren.“

Stiftungsrecht – Das Jahr der lang ersehnten Reform?

Christoph Szep
Christoph Szep, Partner

„Der große Boom der Stiftungsgründungen liegt hinter uns. Durch die Rechtsprechung wurden viele Möglichkeiten in der Gestaltung eingeschränkt. Dennoch gibt es weiterhin zahlreiche Konstellationen, in welchen die Gründung einer Privatstiftung sehr zweckmäßig ist. Insbesondere dann, wenn es darum geht, Vermögen zwischen Familienstämmen zu teilen oder die nächste Generation miteinzubinden, kann die Gründung einer Substiftung eine taugliche Lösung sein, auch um die nächste Generation mit entsprechenden Stifterrechten auszugestalten.

Manche Bereiche im Privatstiftungsrecht sind mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Eine Novellierung des Privatstiftungsrechtes ist deshalb wünschenswert und steht auch immer wieder zur Diskussion. Für 2021 erhoffen wir uns diese schon öfters angedachte Gesetzesänderung: Insbesondere die Stärkung der Stifterrechte, Klarheit im Bereich des Beirates sowie die Beseitigung von in der Praxis aufgezeigten (auch steuerlichen) Problemen sind dringende Anliegen.“

Bank- und Kapitalmarktrecht – Alles digital im Banking!

Lux Dietmar | Haslinger / Nagele, Portrait
Lux Dietmar, Partner

„Das rasante Wachstum im Online-Geschäft stellt Banken und Kunden vor neue Herausforderungen – Ausbau von Online-Diensten, elektronischer Dokumentenverkehr und Kundenbetreuung über digitale Kommunikationswege wurden durch die COVID-19-bedingten Einschränkungen massiv vorangetrieben. Die Neuausrichtung des bisherigen Geschäftsmodells unter immer strengeren regulatorischen Vorgaben, die Gewährleistung der Beratungsstandards im digitalen Kundenverkehr und die Anpassung der vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen an die digitale Transformation fordern Banken und Kunden gleichermaßen. Das gilt auch für die künftig strengeren Standards aus den „EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung“ der Europäischen Bankaufsichtsbehörde: Sie erlegen den Instituten im Kreditgeschäft neue Pflichten, vor allem bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, auf und sind bis 30.06.2021 zu implementieren. Und über allem wacht die Aufsicht: Sie wird 2021 ihren Fokus besonders auf die Bereiche Resilienz und Stabilität, die Folgen der Digitalisierung, den Umgang mit Cyber-Risiken und vor allem auch auf die internen Kontroll- und Governancestrukturen legen. Für Arbeit ist gesorgt.“

Insolvenzrecht – „Zombie-Unternehmen“ und anrollende Pleitewelle?

Thomas Kurz
Thomas Kurz, Partner

„Harte und partielle Lockdowns haben schwere Beeinträchtigungen für große Teile der österreichischen Wirtschaft mit sich gebracht. Die Folgen dieser Beeinträchtigungen sollten durch staatliche Beihilfen und gesetzliche Maßnahmen, wie zuletzt etwa die neuerliche Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen des Überschuldungstatbestandes bis 31.03.2021 abgemildert werden. Es wird abzuwarten sein, ob es den schwer beeinträchtigten Branchen gelingen wird, wieder wirtschaftlich Fuß zu fassen oder ob die staatlichen Maßnahmen zur Förderung sogenannter „Zombie-Unternehmen“ (das sind Unternehmen, die auch ohne die Pandemie nicht lebensfähig gewesen wären) führen. Interessant werden auch Art und Umfang der österreichischen Umsetzung der Europäischen Restrukturierungsrichtlinie zum Verfahren einer außergerichtlichen Sanierung werden, welche seitens des Justizministeriums für April 2021 avisiert worden ist (die Umsetzungsfrist läuft am 30.06.2021 ab). Es bleibt also weiter spannend!“

Vergaberecht – Brexit und spannende Judikate

Portrait Frau anonym | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher
Kerstin Holzinger

„Im Zuge des Brexit einigten sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das Handels- und Kooperationsabkommen, das seit 01.01.2021 vorläufig Anwendung findet. Für das Vergaberecht sieht dieses Abkommen eine Übernahme zahlreicher Bestimmungen des Agreement on Government Procurement (GPA) der WTO sowie Regelungen unter anderem zum elektronischen Verfahren, zur Streitbeilegung und für KMUs vor. Im derzeit anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wird sich der EuGH mit einer, von der Europäischen Kommission vorgeworfenen und vom zuständigen Generalanwalt jüngst bestätigten, rechtswidrigen Direktvergabe befassen (C-537/19, Wiener Wohnen). Zu erwarten ist auch eine neuerliche Auseinandersetzung des EuGH mit dem Thema Selbstreinigung (C-387/19, RTS infra).“

Arbeitsrecht – COVID-19 und Homeoffice

„Das Arbeitsrecht wird zumindest in den nächsten Monaten weiter von den Folgen der COVID-19 Pandemie geprägt sein. Neben einer weiteren Verlängerung des derzeit bis Ende März 2021 geltenden Kurzarbeits-Modells wird vor allem eine gesetzliche Regelung zum Homeoffice mit Spannung erwartet. Die bislang nicht gesetzlich geregelte Arbeit von zu Hause aus hat seit Beginn der Pandemie massiv an Bedeutung gewonnen. Neben der Frage, ob unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Homeoffice-Arbeit bestehen soll, werden insbesondere Fragen des Aufwandersatzes, des Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitrechts zu regeln sein. Die neuen Bestimmungen wurden ursprünglich für Ende März, zuletzt bereits für Januar 2021 angekündigt.“

Beihilfenrecht – COVID-19 und Klimaziele

Oder Martin | Haslinger / Nagele, Portrait: Julia Spicker
Martin Oder, Partner

„Das Beihilfenrecht wird zumindest in der ersten Jahreshälfte weiter von der COVID-19-Pandemie geprägt sein. Sollte die Krankheit nicht rasch eingedämmt werden, könnte der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen nochmals verlängert und die Beihilfenhöchstgrenze nach dem Rahmen erneut erhöht werden. Aus österreichischer Sicht wird auch die die Prüfung und Beurteilung des Entwurfs eines Erneuerbaren Ausbau Gesetzes durch die Europäische Kommission von großem Interesse sein. In diesem Zusammenhang – Energie und Klimaschutz – ist noch eine weitere Entwicklung zu verfolgen: Die Überarbeitung der derzeit in Geltung stehenden Umweltleitlinien begann Ende 2020 mit einem öffentlichen Konsultationsverfahren, das Anfang Jänner endet (wie übrigens auch für den FuEuI-Rahmen, die Leitlinien betreffend Regionalbeihilfen und für die Fischerei). Neue Umweltleitlinien sollen auf Basis des erhaltenen Feedbacks noch 2021 veröffentlicht werden.“

Regulierung/Compliance – Know Your Supplier!

Johannes Hartlieb, Rechtsanwalt

„Auf nationaler Ebene wird das Erneuerbaren Ausbau Gesetz mit Spannung erwartet. Obwohl es bereits mit dem Neujahrstag in Kraft und an die Stelle des Ökostromgesetzes hätte treten sollen, ist hier noch manches im Fluss. Das liegt allerdings weniger an der teils scharfen Kritik im Begutachtungsverfahren, als an einem noch laufenden EU-Beihilfenverfahren. Am 01.01.2020 trat außerdem die Novellierung des Emissionszertifikategesetzes 2011 in Kraft. Auf europäischer Ebene sollten Unternehmen die Bemühungen der Europäischen Kommission um eine verbindliche Regelung für unternehmerische Sorgfaltspflichten bei globalen Lieferketten im Auge behalten, sich frühzeitig in den Diskussionsprozess einbringen und ihre Lieferketten analysieren. Inhaltlich geht es darum, Unternehmen für Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards ihrer Zulieferer verantwortlich zu machen. In Deutschland wird ein solches Gesetz schon länger diskutiert, in Frankreich und Großbritannien wurde es bereits umgesetzt.“

Bank- und Kapitalmarktrecht – Digitaloffensive 2021

Fischer Johanna
Fischer Johanna, Partner

„Die zuletzt durch die Pandemie beschleunigte Digitaloffensive geht weiter: Mit der für Anfang 2021 geplanten Novelle der Geldwäschebestimmungen zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (Fm-GwG) soll es Kreditinstituten ermöglicht werden u. a. durch Verwendung von künstlicher Intelligenz ihre Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Geldwäsche, insbesondere der laufenden Überwachung (Transaktionsmonitoring), effektiver zu erfüllen. Neben einem auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatz sollen auch andere fortschrittliche Verfahren wie etwa Netzwerkanalyse, Graphenalgorithmen oder Alert Scoring / Triage-Modelle zum Einsatz kommen dürfen.

Zudem soll im Zuge der Umsetzung des Digital-Finance-Packages Ende 2021 eine Evaluierung der 2. Zahlungsdiensterichtlinie erfolgen – Änderungen im Zahlungsdienstegesetz 2018 könnten die Folge sein. Dies betrifft insbesondere die Erleichterung von Instant Payment Systemen, die Zahlungen in Echtzeit unabhängig von (Bank-)Öffnungszeiten ermöglichen sollen.“

Immaterialgüterrecht – Designschutz revised

Markus Gaderer
Markus Gaderer, Partner

„Die Europäische Kommission plant die Überarbeitung des Designschutzes (sog. „Geschmacksmuster“). Inhaltlich soll näher klargestellt werden, was als Geschmacksmuster geschützt werden kann (z. B. die Schutzfähigkeit digitaler grafischer Benutzeroberflächen oder der Innenraumgestaltung), der Umfang der gewährten Geschmacksmusterrechte soll verbreitert werden (z. B. zur besseren Bekämpfung von gefälschten Waren im Transitverkehr) und die Liste der Beschränkungen soll erweitert werden (z. B. in Anlehnung an den klareren Beschränkungskatalog im EU-Markenrecht). Daneben wird am Gebührensystem geschraubt werden und eine noch weitere Harmonisierung innerhalb des Binnenmarkts wird angestrebt. Vor allem soll nun auch die Ersatzteil-Klausel („repair-clause“) auf nationaler Ebene verpflichtend umgesetzt werden, die den Schutz von Ersatzteilen (und damit die Monopolisierbarkeit durch die Produkthersteller) beschränkt. Aber da wird wohl noch viel Lobbying-Arbeit einfließen…“

Energierecht – Das Jahr der erneuerbaren Energien?

Kaleb Kitzmüller
Kaleb Kitzmüller, Rechtsanwalt

„Die „sharing economy“ soll heuer verstärkt in der Energiewirtschaft verankert werden. Im Rahmen des – etwas verspäteten – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz werden hierfür die sogenannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in nationales Recht umgesetzt. Dabei sollen Einzelpersonen, KMUs und lokale Behörden Energie aus erneuerbaren Quellen regional erzeugen, speichern und verbrauchen. Genaue Regelungen liegen bisher erst als Entwurf vor. Es ist aber bereits bekannt, dass durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Energiemärkten und ein attraktives Förderungssystem ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen soll. Für Gemeinden, Wirtschaftsparks und Regionen mit einer Vielzahl von ähnlichen Strukturen (z. B. Hotelbetriebe) können sich daraus interessante Energiekonzepte und Geschäftsmodelle entwickeln lassen.“

Vertragsrecht – Abschied von Rechtsgeschäftsgebühren?

Goth Julia
Goth Julia, Partner

„Mit Initiativantrag (351/A) wurde die ersatzlose Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren beantragt (das betrifft u. a. Bestandverträge, Bürgschaftserklärungen, außergerichtliche Vergleiche sowie Zessionen).  Begründet wird der Antrag damit, dass die Sinnhaftigkeit von Rechtsgeschäftsgebühren generell in Frage gestellt werden müsste, zumal diese ursprünglich „Papierverbrauchssteuern“ darstellten. Der Forderung schloss sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) bereits im Zuge seines Tätigkeitsberichtes 2019 an. Ein Rechtsstaat sollte nicht daran interessiert sein, dass schriftliche Vereinbarungen unterbleiben, nur, weil sich Bürger und Unternehmen die entsprechend hohen Rechtsgeschäftsgebühren sparen wollen. Die Angelegenheit wurde bereits im Februar 2020 dem Justizausschuss zugewiesen, Beratungen wurden allerdings noch keine aufgenommen (was möglicherweise der Corona-Krise geschuldet ist). Es bleibt spannend, ob es 2021 zu einer Behandlung dieser Thematik kommen wird.“

Umweltrecht – Ende für das Wiederverleihungsregime?

Mario Laimgruber
Mario Laimgruber, Rechtsanwalt

„Aktuell läuft gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren der europäischen Kommission zur Frage der Unionsrechtskonformität des wasserrechtlichen Wiederverleihungsregimes. Gegenwärtig werden bestehende Rechte geschützt und haben bisher Berechtigte grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wiederverleihung. Geht es nach den anhängigen Anträgen von innerstaatlich nicht Wiederverleihungsberechtigten (vgl. z. B. LVwG Tirol 08.06.2020, LVwG-2019/26/2603-9) und den im Vertragsverletzungsverfahren vorgebrachten Argumenten, soll sich in Zukunft auch jeder Dritte für die auslaufenden Wasserrechte bewerben können. Bereits 2021 ist zumindest innerstaatlich mit höchstgerichtlichen Entscheidungen in den bisher anhängigen Verfahren zu rechnen. Sollte das bestehende Regime tatsächlich fallen, bedarf es zum Schutz der bisher Berechtigten innovativer Lösungen (vgl. z. B. zu einem möglichen Ausweg über Neubefristungen).“

Datenschutz und Telekommunikation – TKG 2020, Evolution oder Revolution?

Riesz Thomas
Riesz Thomas, Rechtsanwalt

„Nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die neue, detaillierte Telekomrichtlinie (Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation) wird diese mit etwas Verspätung wohl noch in der ersten Jahreshälfte im TKG 2020 verwirklicht werden. Der entsprechende Ministerialentwurf befindet sich derzeit im Begutachtungsverfahren. Mit dem neu gefassten TKG 2020 sollen etwa der eminent wichtige Ausbau der Netzinfrastruktur (Stichwort: Konnektivität) gefördert, sogenannte Over-The-Top-Dienste einbezogen und Verbraucherrechte wesentlich verbessert werden.

Unberührt von der Richtlinie und dem TKG 2020 bleibt die ePrivacy-RL. Diese hätte durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst und zugleich mit der Datenschutz-Grundverordnung in Wirksamkeit treten sollen. Sind die portugiesische und die slowenische Ratspräsidentschaft ähnlich erfolgreich wie zuletzt die deutsche, wird die ePrivacy-Verordnung wohl auch dieses Jahr mehr Wunsch als Realität bleiben.“

Prozessführung – EU stärkt kollektiven Rechtsschutz

Christoph Dupal
Christoph Dupal, Partner

„Ende des Jahres 2020 wurde die Verbandsklagen-RL 2020/1828 zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher verabschiedet, die nun bis 25.12.2022 umzusetzen ist. Im Wesentlichen sieht die RL als Teil des „New Deal for Consumers“ sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Klagen zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen vor. Bestimmte Verbände können bei Verstößen gegen unionsrechtliches Verbraucherrecht (u. a. in den Bereichen Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Versicherungen) nach der neuen RL nicht nur Unterlassungen, sondern auch Abhilfemaßnahmen wie Schadenersatzzahlungen, Reparatur oder Vertragskündigung durchsetzen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Klagsrisiko für betroffene Unternehmen im Vergleich zur „Sammelklage österreichischer Prägung“ deutlich erhöht. Zu hoffen bleibt, dass der nationale Gesetzgeber den zugestandenen Umsetzungsspielraum für eine möglichst ausgewogene Lösung nutzen wird.“

Immobilienrecht – WEG-Novelle und Klimaschutz im Baurecht

Wolfgang Berger
Wolfgang Berger, Partner

„Auch im Immobilienrecht erwarten wir 2021 Neuerungen. So soll etwa das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) novelliert werden. Die zentralen Neuerungen werden voraussichtlich das Änderungsrecht des Wohnungseigentümers (die Errichtung einer E-Ladestation soll durch eine Zustimmungsfiktion erheblich erleichtert werden) sowie Erleichterungen bei der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft betreffen (Pflicht des Verwalters, Namen und Zustellanschriften der anderen Wohnungseigentümer bekannt zu geben; Klarstellungen im Zusammenhang mit der Stimmabgabe).

Aus öffentlich-rechtlicher Perspektive wird es sich 2021 lohnen, die Entwicklungen in den Bundesländern im Auge zu behalten: In Oberösterreich werden sich beispielsweise die ersten Auswirkungen der Ende letzten Jahres beschlossenen Raumordnungsnovelle zeigen. Insgesamt ist mit einer Weiterentwicklung des öffentlichen Baurechts im Sinne der proklamierten Klimaziele zu rechnen. Dem Vorreiter Wien folgend, will man z. B. nun auch in der Steiermark die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen beim Neubau von Gebäuden verpflichtend vorschreiben.“

Strafrecht – Änderungen zur Geldwäsche und Terrorbekämpfung

René Haumer
René Haumer, Partner

„Der Terroranschlag in Wien steht auch noch zu Beginn des Jahres 2021 im Fokus des Strafrechts. Mit dem Entwurf des Terror-Bekämpfungsgesetzes befindet sich gerade eine Strafgesetznovelle in Begutachtung, mit der religiös motivierte extremistische Verbindungen unter einen neuen Straftatbestand gestellt werden sollen.

Im Schlepptau dieser Novelle wird auch die 6. Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt werden. Der zweite Überarbeitungsvorschlag des Geldwäschereitatbestandes sieht erhebliche Verschärfungen vor, die nicht zuletzt im Lichte eines neu formulierten Erschwerungsgrundes das strafrechtliche Drohpotential von Verstößen gegen Geldwäschereibestimmungen durch Kredit- und Finanzinstitute, Notaren, Rechtsanwälten sowie Steuerberatern nochmals erheblich erhöht.

Im Bereich des Strafvollzuges ist mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU“ zu rechnen. Der Fokus dieser Arbeitsgruppe liegt in der Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur bestmöglichen Resozialisierung von Straftätern. Aufgrund der medialen Vorberichterstattung ist damit zu rechnen, dass dem Gesetzgeber u. a. eine Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests („Fußfessel“) auf 24 Monate und eine Forcierung der bedingten Entlassung empfohlen werden.“

 

14. Januar 2021

 
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