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An anderer Stelle wurde bereits über verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Ausschluss bestimmter Unternehmen von COVID-Förderungen berichtet.
Anders sah das offenbar das OLG Wien, das jüngst einen Verfahrenshilfeantrag zum Zweck der Einklagung nicht ausbezahlter Förderungen als „mutwillig“ qualifizierte. Bedenken gegen den Ausschluss von „Steuersündern“ hielt es für unbegründet. Dazu und weshalb sich Chancen für ausgeschlossene Unternehmen, die den direkten Rechtsgang vor den VfGH wagen, durch die Entscheidung möglicherweise sogar erhöht haben, äußerte sich Partnerin Kerstin Holzinger in einem Beitrag von Christine Kary in der Tageszeitung Die Presse.
25. Mai 2021
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