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Im September hat der Nationalrat einstimmig beschlossen, dass ArbeitnehmerInnen in betriebsratspflichtigen Betrieben einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit im Umfang von bis zu vier Wochen erhalten sollen.
Was sich in diesem Zusammenhang noch alles ändert und was es in diesem Zusammenhang für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu beachten gilt, hat Sabrina Krones für die Tageszeitung Die Presse erklärt.
Zum Beitrag gelangen Sie hier: Pflege mit Anspruch.
Über weitere Aspekte rund um die Neuregelung der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie über andere aktuelle Novellen im Arbeitsrecht informiert Sie gerne unser Team Arbeitsrecht.
21. Oktober 2019