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„Die Kritik am Verwaltungsstrafrecht reißt nicht ab: exzessive Strafen, unerreichbare Kontrollpflichten, fehlende Kooperation im Vollzug. Noch bevor der Gesetzgeber Reformen umsetzen konnte, haben die Höchstgerichte in aktuellen Entscheidungen wesentliche Markierungen gesetzt.“
Den gesamten Artikel zum Thema „Aktuelle Entwicklungen bei Verwaltungsstrafen“ von Wilhelm Bergthaler in der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht finden Sie hier.
12. September 2018